Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen
Wertpapierprospektgesetzes (nachfolgend "WpPG") hat ein
Emittent, dessen Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt
zugelassen sind, mindestens einmal
jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen,
das alle Information enthält oder auf sie verweist, die der Emittent
in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher
Bestimmungen veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung
gestellt hat.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die in
diesem jährlichen
Dokument nach § 10 WpPG enthalten sind oder auf die darin verwiesen
wird, nicht aktualisiert werden und deshalb veraltet sein können.
Weder das jährliche Dokument noch die darin enthaltenen Informationen
oder die Informationen, auf die das jährliche Dokument verweist,
stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.
WILEX AG hat im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis einschließlich
31. Dezember 2009 folgende Informationen im Sinne von § 10 Abs.
1 WpPG veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt:
Pressemitteilungen der WILEX AG finden Sie
unter Presse.
Falls einer der hier angegebenen Weblinks nicht funktionsfähig
sein sollte, halten wir die Informationen in digitaler oder gedruckter
Form zur Versendung an Sie bereit. Wenden Sie sich bitte an: